Frage von Mercedes: Was muß man bei der Gründung einer Mini GmbH (UG) beachten?
Ist man mit einer Mini GmbH umsatzsteuerpflichtig? Wie hoch sind die Rücklagen zu bilden, wenn man den Gewinn doch noch nicht kennt? Wem zahlt man die 25 % des Gewinns auf die Einlage (wer prüft das?)
Das mit der Umsatzsteuerpflicht habe ich jetzt auch herausbekommen. Pflicht ab 17.500 Umsatz jährlich. Darunter Kleinunternehmer.
Beste Antwort:
Answer by allwissende Müllhalde
Umsatzsteuerpflichtig ja, 25% des Gewinns in die Eigenkapitalansammlung nachschüssig. Es herrscht Bilanzierungspflicht! Überprüfbar vom Finanzamt.
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{ 2 } Comments
…also, umsatzsteuerpflichtig sind Umsätze, nicht Personen oder Körperschaften. Deshalb heißt die so. Die Umsatzsteuer ist unabhängig vom Rechtskleid des Unternehmers.
Mit Verlaub….
bei dem Kenntnisstand, der sich aus der Frage ableiten läßt, rate ich DRINGENDST von dieser Rechtsform ab!!!!!
Die Umsatzsteuerpflicht hängt nicht von der Rechtsform ab sondern von den Umsätzen. Es kommt also draauf an (mit Ausnahmen) WAS man macht und nicht WER was macht.
RÜCKLAGEN kann man aus Gewinn bilden und aus Einlagen. Das weiß man dann bei der Jahresabschlusserstellung!
was meintst Du mit Gewinn auf Einlage zahlen? Meinst Du, dass der Gewinn im Unternehmen solange thesauriert (“angesammelt, gespart”) werden muß, bis das Mindestkapital der klass. GmbH erreicht ist?
Das ist ein rein buchtechnischer Vorgang. Der Jahresabschluss weist einen Gewinn aus (Ertrag ./. Aufwand). Der Gewinn wird in eine Rücklage eingestellt, d. h. im Rechnungswesen vom Gewinnvortragskonto auf ein Rücklagenkonto umgebucht. Hat man das Stammkapital so “angespart”, wird die Rücklage aufgelöst und auf das Stammkapital umgebucht. Zuvor war das Stammkapital teilwiese als ausstehende Einlagen ausgewiesen. Das wird dann durch die Umbuchung eingezahltes Stammkapital.
Es ist nicht so, das man jetzt etwa Geld auf ein Sparbuch einzahlt.
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